Die notwendigen Unterlagen für die Erteilung der Approbation

   Um als Arzt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz arbeiten zu dürfen, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag und eine Genehmigung, die sogenannte Approbation.

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  Aufgrund des Lebenslaufs werden Sie vom Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

  Der Erfolg dieses Interviews führt natürlich zu der Vertragsunterzeichnung. In dieser Phase benötigen Sie einige Dokumente, danach müssen noch einige  Unterlagen für die Erteilung der Approbation zur zuständigen Behörde geschickt werden.

 

  Sie benötigen mehrere Originaldokumente und deren beglaubigte Übersetzungen. Es gibt zuständige Stellen für die Erteilung der Approbation in Deutschland, die nur Übersetzungen der zugelassenen deutschen Büros annehmen.

 

   Weiter präsentieren wir Ihnen die Unterlagen, die Sie benötigen, um in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Ihre Approbation als Arzt bekommen zu können.

  1. Lebenslauf mit Lichtbild, Unterschrift und Datum.
  2. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  3. Geburtsurkunde und andere Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben(Heiratsurkunde, Scheidugsurkunde)
  4. Nachweis über die abgeschlossene, ärztliche Ausbildung(z.B. Diplom).
  5. Matrikelblatt.
  6. Ggf. das Facharztdiplom.
  7. Konformitätsbescheinigung für Arztdiplom und Facharztdiplom.
  8. Amtliches Führungszeugnis.
  9. Unbedenklichkeitsbescheinigung(Certificate of Good Standing).
  10. Ärztliche Bescheinigung.
  11. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Zertifikat B2 eines anerkannten Sprachinstituts(für Österreich C1!)
  12. Bescheinigung des Arbeitgebers über Ihre Einstellung für eine ärztliche Tätigkeit.

   Wichtig:

  Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache geschrieben sind, müssen übersetzt und beglaubigt werden. Eine komplette Liste mit den benötigten Unterlagen bekommen Sie erst nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber.

  

   In Österreich ist die Voraussetzung für den Antritt zur ÖÄK Sprachprüfung Deutsch ab 01. April 2019  ausschließlich ein Nachweis über das Sprachniveau C1.