Allgemeine Geschäftsbedingungen                    Gerom Medical Jobs-Ärztevermittlung

AGB-Gerom Medical Jobs-Ärztevermittlung AGB-MSA Medical Consulting

 1.Geschäftsgegenstand

 

  

  Gerom Medical Jobs ist eine Internetplattform für Ärztinnen und Ärzte. Wir vermitteln die Ärzte und medizinisches Fachpersonal (im folgenden Kandidaten genannt) in dauerhafte Anstellungsverhältnisse, als Honorarvertretungen und zur Übernahme von Praxen. Das Angebot richtet sich an Kliniken, Praxen und andere Organisationen(im folgenden Einrichtungen genannt).

 

2.Leistungen

  

   Die Einrichtung beauftragt Gerom Medical Jobs mit der Vermittlung eines Arztes für ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis, für eine befristete Honorarvertretung oder zum Angebot einer Niederlassung.

Gerom Medical Jobs findet potentielle Kandidaten durch die Nutzung der Medien, Anzeigen und aufgrund von Kooperationen mit Partnern.

  Gerom Medical Jobs begleitet die Kommunikation zwischen der Einrichtung und dem Kandidaten unterstützend, stellt Kontakte her und organisiert Gesprächs- bzw. Besuchstermine

 

3.Provision bei Festanstellungen

    

  Für die Vermittlung eines Kandidaten in eine Festanstellung berechnet Gerom Medical Jobs eine Provision gemäß der aktuellen Preistabelle. Dies gilt auch, wenn eine Festanstellung in Folge einer von Gerom Medical Jobs vermittelten Honorarvertretung erfolgt.

  Die ersten 50% unserer Provision wird mit Abschluss eines Arbeitsvertrags fällig. Weitere 50% werden nach bestandener Probezeit in Rechnung gestellt. Falls der Arzt nach der Probezeit entlassen wird, muss die zweite Rate nicht mehr bezahlt werden.

 

4.Provision für vermittelte Honorarvertretungen

  

   Für die Vermittlung einer Honorarvertretung erhält Gerom Medical Jobs durch die Einrichtung eine Provision gemäß der aktuell gültigen Preistabelle. Für die erneute Vermittlung des gleichen Kandidaten wird wieder eine Provision fällig.

 

5.Geschäftsschutz

    

   Die Vermittlung eines Kandidaten erfolgt ausschließlich über Gerom Medical Jobs. Die Einrichtung und der Kandidat verpflichten sich, für die Dauer von 2 Jahren keine Verträge unter Ausschluss von Gerom Medical Jobs abzuschließen, insbesondere nicht um Provisionszahlung an Gerom Medical Jobs zu umgehen. Bei Zuwiderhandlung hat Gerom Medical Jobs Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von 7500,- EUR.

 

6.Haftung

      

   Gerom Medical Jobs prüft die Identität und die berufliche Qualifikation der Kandidaten anhand vorliegender Dokumente soweit möglich. Die Einrichtung verpflichtet sich, die rechtlichen und beruflichen Voraussetzungen des Kandidaten unabhängig davon festzustellen.
   Gerom Medical Jobs haftet nicht für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Kandidaten.

 

7.Informationspflicht

    

  Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Stand etwaiger Verhandlungen in regelmäßigen Abständen mitzuteilen und das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages unverzüglich anzuzeigen. 

 

8.Datenschutz

 

  Gerom Medical Jobs speichert zur Geschäftstätigkeit Daten in elektronischer Form. Die Einrichtung und die Kandidaten erklären sich mit der Weitergabe der Daten an die jeweiligen Vertragspartner einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte findet nicht statt.

 

9.Verjährung von Ansprüchen

    

 Ansprüche aus diesem Vertrag müssen von allen Parteien spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss für eine Festanstellung schriftlich geltend gemacht werden.

 

10.Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

    

 Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien bestätigen, dass die vorgenannten Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind.

 

 

Gültig seit dem 01.05.2018